Die Behandlungspflege kann nur nach einer ärztlichen Verordnung durchgeführt werden und soll pflegebedürftigen Personen bei der Heilung und Verbesserung der Krankheit helfen.
Alle Leistungen der Behandlungspflege werden über die Krankenkassen abgerechnet.
Leistungen der Behandlugspflege
- Blutdruckmessung
- Blutzuckermessung
- Injektionen
- Medikamentengabe
- Anziehen & Ausziehen von Kompressionsstrümpfe/-strumpfhosen
- Dekubitusversorgung
- Klistiere, Klysma
- Stoma-Versorgung
- Anlegen oder Wechseln von Wundverbänden
- Infusionen
- Legen und Wechseln einer Magensonde
- Pflege des zentralen Venenkatheters und Portsystemen
- und noch vieles mehr…