Wir können mit allen Kostenträgern direkt abrechen, da wir Verträge mit allen Pflege- und Krankenkassen haben. Bei den Kostenträgern sind verschiedene Institutionen möglich.
Kostenträger Pflegeversicherung
Vorab: Jeder Krankenversicherte ist ebenso pflegeversichert. Hierbei gibt es die gesetzliche, als auch die private Pflegeversicherung, wobei die Leistungen grundsätzlich gleich sind. Um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen, muss ein Antrag gestellt werden. Zudem müssen die Voraussetzungen erfüllt sein, um als pflegebedürftig anerkannt zu werden. Wird das gewährt, hängt die Höhe der Leistungen von dem Pflegegrad ab.
Informationen zu den Pflegegraden und den Voraussetzungen erhalten Sie hier.
Kostenträger Krankenkasse
Die Leistungen der Häuslichen Krankenpflege sind im Sozialgesetzbuch V festgelegt. Für die Inanspruchnahme ambulanter Leistungen benötigen Sie grundsätzlich eine ärztliche Verordnung, die von der Krankenkasse genehmigt werden muss.
Weitere Kostenträger können die Sozialhilfe und natürlich auch die Selbstzahler sein.