Pflegende Angehörige brauchen auch mal eine Auszeit. Die Lösung ist die Verhinderungspflege. Unser Team übernimmt in der Ausfallzeit, bedingt durch Urlaub oder Krankheit, die Pflege des Familienmitglieds. Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad nach § 15 des elften Sozialgesetzbuchs (SGB XI) haben Anspruch auf die Verhinderungspflege.
Genehmigung der Verhinderungspflege
Zur Genehmigung der Verhinderungspflege durch die zuständige Pflegekasse reicht es aus, dass Angehörige ihr pflegebedürftiges Familienmitglied zuvor mindestens ein halbes Jahr lang gepflegt und betreut haben. Die Beantragungsfrist beträgt sechs Monate und sollte dringend eingehalten werden. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten einer Ersatzpflege für bis zu sechs Wochen, wobei der jährliche Höchstbetrag bei 1612,00 Euro liegt.
Eine Aufstellung der Leistungen der Pflegekasse finden Sie hier!
Gerne beraten wir Sie hinsichtlich der Verhinderungspflege. Unser geschultes Personal ist zu den Bürozeiten für Sie telefonisch erreichbar. Außerhalb der Geschäftszeiten können Sie uns eine E-Mail schreiben oder unser Kontaktformular nutzen.
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